Vermietung von Hallen der Gemeinde
Die Gemeindehallen können für Veranstaltungen von Vereinen, Gruppierungen und Privaten angemietet werden. Teilweise bestehen aus Gründen des Immissionsschutzes Nutzungseinschränkungen. Die Gebühr richtet sich danach, welche Halle und Einrichtungen in der jeweiligen Halle genutzt werden.
Vor der Nutzung muss eine Kaution hinterlegt werden.
Vor der Nutzung muss eine Kaution hinterlegt werden.
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