Plakatierungen in der Gemeinde
Wer in der Gemeinde Plakate aufhängen will benötigt eine Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung. In der Gekeinde sind gleichzeitig 5 verschiedene Plakatierungen möglich, mit höchstens je 15 Plakaten.
Die Gebühren sind in der Verwaltungsgebührensatzung geregelt.
Die Gebühren sind in der Verwaltungsgebührensatzung geregelt.
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