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Bürgerservice

Sozial- und Familienpass der Gemeinde Weil im Schönbuch

Die Gemeinde Weil im Schönbuch legt großen Wert auf die Förderung der Familien in der Gemeinde. Der Sozial- und Familienpass ist eine Freiwilligkeitsleistung und setzt an, falls kein Anspruch auf vorrangige Leistungen wie zum Beispiel Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II und SGB XII besteht.

Vergünstigungen (verkürzt dargestellt) 

1.  Kindergartengebühr / Kernzeitbetreuung (50 % Ermäßigung)
2.  Schullandheimaufenthalte (50% der Eigenkosten einer Veranstaltung pro Schuljahr)
3.  Volkshochschule Weil im Schönbuch, Musikschule, Vereine und Dritte (nur für Kurse am Ort):

50 % der Kursgebühren für einen Kurs pro Jahr / Person bei allgemeinen Kursen
50 % der Kursgebühren für je einen Kurs pro Jahr/Semester/Person für musikalische Kurse
50 % der Kursgebühren für je einen Kurs pro Jahr/Semester/Person für Instrumentenunterricht, max. 50 € pro Jahr und Schüler

4 .  Kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, VHS und Vereine:  50% Ermäßigung des Eintrittspreises
5.  Hallenbad; Kinder unter 18 Jahre sind frei, Erwachsene können das Hallenbad zum Jugendtarif nutzen
6.  Schülerbeförderung: 50 % des Eigenanteils, max. jedoch 50 % des in der Schülerbeförderkosten-Satzung des Landkreises Böblingen festgelegten Betrages.
7.  Seniorenwohnanlage: Betreuungspauschale, 100 % Erstattung der von Dritten nicht gedeckten Kosten nur für Berechtigte, die Rollstuhlfahrer sind oder außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) haben.
8.  Zuschuss zu den Kosten für Mittagessen: 50 % des Eigenanteils (max. 2,00 Euro je Mittagessen) bei Mittagessen in der Kernzeit- bzw. Ganztagesbetreuung, sowie bei den verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergärten von Weil im Schönbuch, der Schule in Weil im Schönbuch und den Ganztagesmodellen in den weiterführenden Schulen.
9.  Kurse und Vorträge des Hauses der Familie Sindelfingen-Böblingen e.V.: 50 % der Kursgebühren für einen Kurs / Vortrag pro Jahr und Familie
10.  Ganztagsbetreuung an Schulen: Die Gebühren für die Ganztagsbetreuung in der Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch und in auswärtigen Schulen sind mit dem Sozial- und Familienpass förderfähig

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Mitarbeiter
  • Personalwesen, Sozial- und Rentenamt, Sozial- und Familienpass
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Berechtigter Personenkreis: 

- Empfänger von laufender Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Alg II)
- Behinderte mit Behinderungsgrad von 100%
- Familien mit behindertem Kind mit mindestens 20 % Behinderungsgrad
- Familien, die Wohngeld erhalten oder Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft leben (wenn die zu versteuernden Einkünfte unter 30.000 € im Jahr liegen)
- Familien mit nur einem Elternteil und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Empfänger von Pflegegeld der Stufen 1,2 und 3 aus der Pflegeversicherung und Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz


Eine Vergünstigung wird nur gewährt, wenn der Aufwand während der Gültigkeitsdauer des Sozial- und Familienpasses entstanden ist und soweit keine Bezuschussung durch Dritte, insbesondere durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II und SGB XII, erfolgt. Dies gilt auch, wenn ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestand, aber nicht geltend gemacht wurde.

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Verfahrensablauf

Die Anträge auf Ausstellung eines Sozial- und Familienpasses sind beim Sozialamt der Gemeinde Weil im Schönbuch zu stellen. Antragsformulare sind im Rathaus - Zimmer 17 – erhältlich oder über das Internet www.weil-im-schoenbuch.de erhältlich.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu