Hundesteuer - Hund abmelden
Formular & Online-Prozess
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular Hundesteuer-Abmeldung verwenden.
Dieses Formular bekommen Sie auch auf dem Rathaus. bzw. auf unserer Homepage.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Frist/Dauer
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten/Leistung
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Sonstiges
Bitte geben Sie die Hundesteuermarke bei der Abmeldung zurück.Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Weil im Schönbuch
Zugehörigkeit zu
verwandte Dienstleistungen