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Bürgerservice

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

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Mitarbeiter
  • Baugenehmigungen, stellv. Amtsleitung Ortsbauamt
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
  •  Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  •  Person, die eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümer/in hat
  •  juristische Person, die im Grundbuch eingetragene Rechte hat
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Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

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Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung
Für die Einsichtnahme fallen Kosten nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde an.
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Rechtsbehelf

keinen

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu